Month: März 2018

Aufgeschnappt

Heute möchte ich gerne ein paar da und dort in den letzten Wochen aufgeschnappte knowledge nuggets teilen – ganz kommentarlos:

Los geht es mit der Anfängerblase. Laut Auswertung mehrerer Studien aus den USA in der Ausgabe 3/2018 der Zeitschrift Psychologie heute halten sich Menschen, die eine bestimmte Methode gerade erst kennengelernt haben, viel zu schnell für Experten. Das äußere sich zum Beispiel darin, dass sie wilde und fehlerhafte Theorien aufstellen, wie sich Probleme damit lösen lassen. Der Effekt dieser Anfängerblase nehme jedoch ab, wenn Einsteiger weitere Erfahrungen auf einem Gebiet sammeln: Das übermäßige Selbstvertrauen steige dann zumindest für eine gewisse Zeit nicht noch weiter.

Der Raum ist der dritte Erzieher, davon war schon der italienische Erziehungswissenschaftler Loris Malguzzi überzeugt. Eine Umfrage des Immobiliendienstleisters und Beratungshauses Jones Lang LaSalle (JLL) unter Arbeitnehmern aus 13 Ländern zeigt, dass 44% der deutschen Arbeitnehmer der Austausch mit Kollegen besonders wichtig ist. Die Schlussfolgerung von JLL: „Deutsche Arbeitnehmer teilen gerne ihr Wissen.“ Allerdings nicht unbedingt gerne das Büro: 83% der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten nach wie vor in abgetrennten Einzel- und Kleinbüros, das sind 28% mehr als in anderen Ländern. Und diese wollen sie auch nicht aufgeben, der Konzentrationsfähigkeit wird in Deutschland nämlich noch ein höherer Stellenwert eingeräumt als dem Austausch.

Damit und mit einem kleinen Cartoon von Peter Steiner aus dem Jahr 1990, abgedruckt in The New Yorker, verabschiedet sich der Blog (und seine Autorin) für 2 Wochen. Machen Sie es gut.
Und nun Gedanken zu New Work, Leadership 2.0, agile Organisation usw. usf. Suchen Sie es sich aus!

Datenschutz ist Bürgerrecht, nicht Bürokratie

Datenschutz ist Bürgerrecht, nicht Bürokratie
privatsphaere

Mit der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung rückt das Thema Datenschutz wieder mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit und – mal ehrlich – oft begleitet von eher genervtem Augenrollen. Zumindest meiner Erfahrung nach in vielen Unternehmen, wo das Thema eher Assoziationen an Bürokratie, wenig pragmatischen Formalismus etc. hervorruft.

Dabei sollten wir eines nicht vergessen: Der Schutz unserer persönlichen Daten ist ein wesentliches Recht und eine Grundlage einer freiheitlichen Bürgergesellschaft. Zur Erinnerung hier ein Ausschnitt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Volkszählung aus dem Jahr 1983 (Sie erinnern sich vielleicht an die damaligen Bedenken und den Widerstand, der aus heutiger Facebook und Google geprägter Sicht fast naiv idealistisch anmutet):

„Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. […] Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.“ (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, C II., 1. a)).

Eine Bürgergesellschaft und in der Folge Staaten, die auf einer demokratischen Grundordnung aufbauen, konnten sich erst entwickeln, als die bürgerliche Privatheit von der Öffentlichkeit entkoppelt wurde und dadurch ein Raum entstand, in dem der Einzelne sich selbst eine Meinung bilden kann – unbeobachtet und unkontrolliert. So gesehen, ist Datenschutz nicht Bürokratie, sondern Bürgerrecht und Grundlage unserer demokratisch freiheitlichen Ordnung.

Vergessen Sie das nicht, wenn Sie sich durch die Paragrafen der DSGV arbeiten!

 

Bildquelle: www.wissenschaftsjahr.de/2014

 

Statusabfrage zum Umsetzungrad der ISO9001-Anforderungen zum Umgang mit Wissen und Kompetenzen

Bereits zum dritten Mal seit 2015 hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe von DGQ (Deutsche Gesellschaft für Qualität) und GfWM (Gesellschaft für Wissensmanagement), der auch ich angehöre, eine Statusabfrage bei Unternehmen durchgeführt, inwieweit die neuen Anforderungen zum Umgang mit Wissen und Kompetenzen aus der ISO 9001:2015 verstanden und umgesetzt sind.

Die Auswertung dieser dritten Erhebung liegt nun ganz aktuell vor.

Fazit: Die Anforderungen werden immer besser verstanden und im gleichen Maße der Grad der Umsetzung kritischer eingeschätzt. Nur noch 5 von 138 teilnehmenden Unternehmen (3%) sehen die Anforderungen bei sich als erfüllt an.

Es bleibt also viel zu tun!