Datenschutz ist Bürgerrecht, nicht Bürokratie

privatsphaere

Mit der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung rückt das Thema Datenschutz wieder mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit und – mal ehrlich – oft begleitet von eher genervtem Augenrollen. Zumindest meiner Erfahrung nach in vielen Unternehmen, wo das Thema eher Assoziationen an Bürokratie, wenig pragmatischen Formalismus etc. hervorruft.

Dabei sollten wir eines nicht vergessen: Der Schutz unserer persönlichen Daten ist ein wesentliches Recht und eine Grundlage einer freiheitlichen Bürgergesellschaft. Zur Erinnerung hier ein Ausschnitt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Volkszählung aus dem Jahr 1983 (Sie erinnern sich vielleicht an die damaligen Bedenken und den Widerstand, der aus heutiger Facebook und Google geprägter Sicht fast naiv idealistisch anmutet):

„Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. […] Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.“ (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, C II., 1. a)).

Eine Bürgergesellschaft und in der Folge Staaten, die auf einer demokratischen Grundordnung aufbauen, konnten sich erst entwickeln, als die bürgerliche Privatheit von der Öffentlichkeit entkoppelt wurde und dadurch ein Raum entstand, in dem der Einzelne sich selbst eine Meinung bilden kann – unbeobachtet und unkontrolliert. So gesehen, ist Datenschutz nicht Bürokratie, sondern Bürgerrecht und Grundlage unserer demokratisch freiheitlichen Ordnung.

Vergessen Sie das nicht, wenn Sie sich durch die Paragrafen der DSGV arbeiten!

 

Bildquelle: www.wissenschaftsjahr.de/2014

 

Datenschutz ist Bürgerrecht, nicht Bürokratie


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